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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung aller Fitnessanlagen, Nebenräume sowie Coachingprogramme der Stadtfitness GmbH.

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2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

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3. Zutrittssystem

Mit Abschluss des Abonnements erhält das Mitglied einen Zutrittsschlüssel, der über eine App auf dem Smartphone aktiviert wird. Während den normalen Öffnungszeiten ist der Zugang in der Regel ohne Schlüssel möglich; während unbetreuten Zeiten ist der Zutritt nur mittels App möglich. Bei technischen Problemen ist dies umgehend unter 079 741 08 88 oder info@stadtfitness.ch zu melden.

Missbräuchliche Nutzung des Zutritts (z. B. Weitergabe des Smartphones, Einschleusen von Drittpersonen) führt zu einem möglichen Hausverbot und einer Administrativgebühr von CHF 200.–.

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4. Zahlung

Die Zahlung der Mitgliedschaft erfolgt vor Ort durch Barzahlung oder gegen Rechnung. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 5 Tagen bezahlt, verfällt die Zutrittsberechtigung. Die Deaktivierung des Zutritts betrifft ausschliesslich den Zugang zur Anlage. Der Vertrag bleibt in jedem Fall gültig und die Zahlungspflicht weiterhin bestehen.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben:

  • für jede schriftliche Mahnung CHF 40.-

  • bei eingeleitetem Betreibungsverfahren eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-

Sämtliche Kosten des Betreibungsverfahrens gehen zu Lasten des Schuldners.

Zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 39.00 erhoben.

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF).

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5. Betriebszeiten

Die Räumlichkeiten der Stadtfitness GmbH sind – mit Ausnahme von Revisionen, Reinigungen, Umbauten oder Sanierungen – täglich 24 Stunden geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit geändert werden. 

Aus betriebsnotwendigen Schliessungen, Teilschliessungen oder Änderungen des Angebots bzw. der Betriebszeiten besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft. Bei Betriebseinstellungen infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Vertragsverlängerung. Kulante Lösungen bleiben vorbehalten.

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6. Zuwiderhandlungen

Das Mitglied verpflichtet sich, diese AGB einzuhalten sowie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse können zu einem Hausverbot führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

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7. Haftung

Die Nutzung sämtlicher Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Haftung der Stadtfitness GmbH und ihres Personals für direkte oder indirekte Schäden infolge Unfalls, Verletzung oder Krankheit wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Die Stadtfitness GmbH haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung, Geld oder ähnlichen Gegenständen. Die Versicherung ist Sache des Mitglieds.

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8. Datenschutz

Zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Hierzu werden bei Beginn der Mitgliedschaft ein Foto aufgenommen sowie ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt. Die Daten werden ausschliesslich für diese Zwecke eingesetzt; sie können auf Wunsch gelöscht werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Bestimmte Bereiche der Anlage (Eingangsbereich, Gastronomiezonen, Trainingsbereiche, Parkplätze) können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht überwacht.

Es gilt ergänzend die separate Datenschutzerklärung der Stadtfitness GmbH unter www.stadtfitness.ch/datenschutz.

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9. Film- und Fotoaufnahmen

Während den Betriebszeiten können Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken entstehen. Personen werden dabei nicht blossgestellt oder unangemessen dargestellt. Mitglieder können der Verwendung ihrer erkennbaren Darstellung jederzeit widersprechen; im Fall eines Widerspruchs wird eine Person nicht erkennbar gezeigt.

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10. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer entspricht dem gewählten Abonnement. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Ein Austritt aus einem Dreijahresvertrag durch Nachzahlung auf ein Einjahresabo ist ausgeschlossen. Geht keine fristgerechte Kündigung ein, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr zu den bestehenden Konditionen. (inkl. allfälliger Zusatzpakete).

Bei Krankheit oder Unfall kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines gültigen Arztzeugnisses und gegen eine Administrationsgebühr von CHF 50.– für maximal drei Monate pausiert oder verlängert werden.

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11. Gesundheitsbestätigung

Bewegungsmangel ist einer der grössten Gesundheitsbedrohung unserer Zeit. Sie sind aber im Begriff ein regelmässiges Training aufzunehmen und dieser Gesundheitsbedrohung zu begegnen. Dazu gratulieren wir Ihnen! Training birgt allerdings ein leicht erhöhtes Gefährdungs- und Beschwerdepotential in sich. Dieses Risiko ist aber viel kleiner als das Gesundheitsrisiko, das durch Bewegungsmangel entsteht.

 

Erklärungen

  1. Ich fühle mich gesund und bin überzeugt davon, dass ich körperlichen Belastungen, die mit regelmässigem Training verbunden, ohne Probleme ertragen kann. *

  2. Sollten sich bezüglich meines Gesundheitszustandes negative Entwicklungen ergeben, so werde ich mich bei der verantwortlichen Stelle des Trainingsanbieters melden. *

 

*Die beiden Erklärungen müssen zur Aboabschliessung bestätigt werden!

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12. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB oder der Datenschutzbestimmungen bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mitglieds.

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Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brig.

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Stadtfitness GmbH – Januar 2026

betriebs- und benützungsreglement

Art. 1 – Geltungsbereich

Die Fitnessanlage der Stadtfitness GmbH befindet sich in der Sennereigasse 8 in Brig.

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Art. 2 – Zweck

Dieses Reglement beschreibt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und der Stadtfitness GmbH.

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Art. 3 – Aufsichts- und Beschwerdeinstanz

Die Stadtfitness GmbH ist die Aufsichts- und Beschwerdeinstanz über alle Stadtfitness-Anlagen.

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Art. 4 – Unterhalt

Die Stadtfitness GmbH ist für Unterhalt, Reinigung und Pflege der gesamten Anlage verantwortlich. Mängel sind an info@stadtfitness.ch zu melden.

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Art. 5 – Zutrittsrecht

Der Zutritt in die Fitnessanlage ist mietcharakterisitisch, persönlich, nicht übertragbar und kann nur durch die App auf dem eigenen Handy während des gekauften Zeitraumes mittels Abo (Mitgliedschaft) verwendet werden. Der Schlüssel-Chip (Handy) ermöglicht den Zugang während 24h (ausschliesslich für das eigene Training) und darf in keinem Fall aus anderen Gründen genutzt werden. Es darf keiner anderen Person Zutritt ins Gym gewährt werden. Nichtinanspruchnahme der Leistung der Stadtfitness GmbH oder bei Schliessung der Anlage in Fällen wie z.B. Renovation oder bei Ereignissen höherer Gewalt oder einer Ausserordentlichen Situation (z.B. Wasserschäden, Stromausfall etc.) berechtigt zu keiner Reduktion, Rückforderung der geleisteten Zahlung bzw. eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.

Die Benutzung der Infrastruktur ist für Personen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol strengstens verboten; ebenso, wenn die Gültigkeit der Mitgliedschaft abgelaufen ist. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Verordnung wird die Mitgliedschaft sofort und ohne Rückerstattung des Restguthabens gesperrt.

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Art. 6 – Nutzung

Die Strassenkleider und die Strassenschuhe dürfen nur bis zu den Garderoben getragen werden. Das Rauchen ist in der ganzen Anlage untersagt. Der Betrieb von privaten Musikinstrumenten und Apparaten aller Art ist untersagt (ausgenommen Kopfhörer). Tiere aller Art haben auf der ganzen Anlage keinen Zutritt. Die Hygienevorschriften sind strikt einzuhalten. Anstössiges Verhalten, namentlich im Hinblick auf die Sittlichkeit, ist zu unterlassen.  Private Personaltrainer oder Ernährungscoaches sind zur gewerbsmässigen Erteilung von Trainingsstunden oder Ernährunscoachings nur mit vertraglicher Bewilligung durch das Stadtfitness zugelassen.

 

Art. 7 – Esswaren und Getränke

Esswaren und Getränke dürfen nur an der Bar, Lounge oder Restaurant konsumiert werden (ausgenommen Getränke in abschliessbaren PET-Flaschen oder Bidons). Die Gastronomie und Trainingsfläche sind nach Benutzung wieder in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen oder müssen wieder mitgenommen werden.

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Art. 8 – Fitness- und Kursraum

Die Fitnessräume dürfen nicht ohne Turndress (Turnhose/Leggins, Body/T-Shirt und sauberen Turnschuhen) benutzt werden. Offene Schuhe wie FlipFlops, Sandalen oder Barfuss etc. sind absolut untersagt! Als Schweissunterlage ist ein Handtuch obligatorisch.  Nach Gebrauch von mobilen Fitnessgeräten sind diese wieder an den Ursprungsort zurückzulegen. Gewichtsscheiben sind nach Benutzung von den Gewichtsmaschinen oder Olympiastangen zu entfernen. Die Kraftgeräte sind zwischen den Trainingssätzen freizugeben. Es dürfen keine Zusatzgewichte an die vorgegebenen Gewichtsblöcke der Fitnessmaschinen angebracht werden.

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Art. 9 – Garderoben und WC

Zu Umkleidezwecken stehen zwei Garderoben (Damen und Herren) inkl. Duschen und WC zur Verfügung. Die Strassenkleider und Taschen sind in den jeweiligen Garderoben für die Dauer des Trainings zu deponieren.  Für Wertsachen etc. wird von der Stadtfitness GmbH keine Haftung übernommen.

Rücksichtsvolle Mitglieder trocknen sich vor dem Verlassen der Duschkabine gut ab und hinterlassen keine «nassen Visitenkarten». Des Weiteren ist es im Stadtfitness ausdrücklich untersagt seinen Bart oder andere Haare zu schneiden, Nägel zu kürzen, Hornhaut zu raspeln, Haartönungen und Gesichtsmasken aufzulegen.  Personen mit starkem Körpergeruch werden gebeten, die dafür notwendigen Massnahmen zu treffen.

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Art. 10 – Haftung

Die Benützung der gesamten Infrastruktur des Stadtfitness geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache der Benutzerinnen und Benutzer. Für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Wertsachen und persönlichen Effekten wird jede Haftung abgelehnt. Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss OR. Die Benutzer haften für Schäden, welche mutwillig oder bösartig gegen das Stadtfitness und deren Anlage verursacht wurden.

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Art. 11 – Notfälle

Polizei              117

Feuerwehr      118

Sanität             144 / REGA 1414

Bei allen anderen Ereignissen (z.B. ausfallen des Stroms oder Fitnessmaschinen) bitte unter Tel. 079 741 08 88 melden.

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Art. 12 – Elektronische Überwachung

Die Stadtfitness GmbH behält sich vor, die Anlage (Eingang und Fitnessbereich) zur Sicherheit der Mitglieder mit Video zu überwachen. Die Aufzeichnung erfolgt nur bei Ereignis (Bewegung) und wird nach 14 Tagen automatisch gelöscht.

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Art. 13 – Sorgfaltspflicht

Die Anlagen sind so zu benützen, dass sie weder beschädigt noch verunreinigt werden. Sie müssen in geordnetem und sauberem Zustand verlassen werden.

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Art. 14 – Lärm

Die Zufahrt zum Areal ist nicht zum Verweilen gedacht und das Betreten des Gebäudes, wie auch das Verlassen und die Wegfahrt ist ohne Lärmbelästigung zu erfolgen. Da wir unsere direkten Anwohner nicht zusätzlich mit Lärm belasten möchten gerade während den Ruheizeiten von 22.00 – 6.00 Uhr, kann dies bei NICHTEINHALTUNG der Lärmregel zu einem Verweis im Fitnesscenter führen. Wir werden stichprobenartige Kontrollen durchführen!

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Art. 15 – Büroöffnungszeiten

Das Büro für Trainingstermine oder Informationen ist immer Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter Tel. 079 741 08 88

erreichbar. Ausschreibungen werden auch unter www.stadtfitness.ch publiziert.

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Schlussbestimmungen

Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Reglements kann die Stadtfitness GmbH das Abo der Benutzer ohne Restbetragsrückzahlung per sofort kündigen.

Mit dem Unterzeichnen des Abonnementvertrages (Mitgliedschaft) bestätigt der Benutzer der Fitnessanlage des Stadtfitness das Betriebs- und Benützungsreglement zu kennen und einzuhalten.

kontakt

 +41 (0)79 741 08 88

Sennereigasse 8 | 3900 Brig

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