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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Nutzung aller Fitnessanlagen und Coachingprogramme der Stadtfitness GmbH.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

Zutrittssystem

Mit Abschluss des Abonnements erhält das Mitglied einen Zutrittsschlüssel, den es durch eine App auf seinem Smartphone aufgeschaltet bekommt. Während den normalen Öffnungszeiten ist der Zugang zu den Fitnessanlagen in der Regel ohne Schlüssel möglich. An den unbetreuten Zeiten ist der Zutritt grundsätzlich nur mittels Schlüssel möglich. Bei Zutrittsproblemen mit dem System ist dies umgehend unter der Tel. 079 741 08 88 oder an info@stadtfitness.ch zu melden.

Zahlung

Die Zahlung der Mitgliedschaft erfolgt vor Ort durch Barzahlung oder gegen Rechnung. Ohne Bezahlung innerhalb von 7 Tagen verfällt die Zutrittsberechtigung. Alle Preise und Abrechnung der Stadtfitness GmbH sind in Schweizer Franken (CHF).

Betriebszeiten

Die Räumlichkeiten der Stadtfitness GmbH ist mit Ausnahme von Revisionen, Reinigungen, Umbau, Sanierungen usw. täglich 24 Stunden geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern.

Aus betriebsnotwendigen Schliessungen bzw. Teilschliessungen oder aus Angebots- bzw. Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) oder Erlasse bzw. übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Vertragsdauer. 

Zuwiderhandlung gegen die AGB oder Anweisungen des Personals

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB oder gegen Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht diesfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrags.

Haftung

Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Stadtfitness GmbH erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Haftung der Stadtfitness GmbH und seines Personals für direkte und indirekte Schäden infolge Unfalls, Verletzung oder Krankheit wird im rechtlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Die Stadtfitness GmbH haftet insbesondere nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederkarten etc. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

Datenschutz

Für die Begründung, Erhaltung und Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten erhoben. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird zwecks Eingangskontrolle ein Foto geschossen und das Mitglied hat einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen, um das Training individuell anzupassen. Die Stadtfitness GmbH nutzt diese Daten ausschliesslich zu diesen Zwecken. Die Einwilligung zur Datenbearbeitung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen und die Löschung der Daten kann verlangt werden.

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in den Anlagen der Stadtfitness GmbH aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden können. Das betrifft insbesondere den Eingangsbereich, den Gastronomieteil (innen und aussen), Trainingsbereiche sowie die Parkplätze. Garderoben und sanitäre Anlagen wer-den nicht mit Kameras überwacht. Es findet keine systematische Überwachung der Mitglieder oder der Mitarbeitenden statt. Während den Betriebszeiten können Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos für Werbezwecke gemacht werden, mit deren auch späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch der Räumlichkeiten der Stadtfitness GmbH einverstanden erklären.

 

Vertragsdauer, Kündigung

Die Dauer der Mitgliedschaft entspricht der Auswahl des ausgewählten Abonnements. Nach Vertragsabschluss ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Beim Abschluss eines Dreijahresvertrages ist kein Austritt durch Nachzahlung des fehlenden Betrages auf ein Einjahresvertrag möglich. Bei Krankheit oder Unfall oder anderweitigen Unterbrechungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

Gesundheitsbestätigung

Bewegungsmangel ist einer der grössten Gesundheitsbedrohung unserer Zeit. Sie sind aber im Begriff ein regelmässiges Training aufzunehmen und dieser Gesundheitsbedrohung zu begegnen. Dazu gratulieren wir Ihnen! Training birgt allerdings ein leicht erhöhtes Gefährdungs- und Beschwerdepotential in sich. Dieses Risiko ist aber viel kleiner als das Gesundheitsrisiko, das durch Bewegungsmangel entsteht.

 

Erklärungen

  1. Ich fühle mich gesund und bin überzeugt davon, dass ich körperlichen Belastungen, die mit regelmässigem Training verbunden, ohne Probleme ertragen kann.*

  2. Sollten sich bezüglich meines Gesundheitszustandes negative Entwicklungen ergeben, so werde ich mich bei der verantwortlichen Stelle des Trainingsanbieters melden.*

 

*Die beiden Erklärungen müssen zur Aboabschliessung bestätigt werden!

 

Änderung der AGBs

Änderungen der AGBs und des Datenschutz bleiben vorbehalten. Daraus lassen sich keine Rechte für das Mitglied ableiten.

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brig.

Stadtfitness GmbH, November 2022

Betriebs-, Benützungsreglement

Allgemeine  Bestimmungen

Art.1 Geltungsbereich

Die Fitnessanlage  Stadtfitness GmbH befindet sich in der Sennereigasse 8 in Brig.

Art.2  Zweck

Das Betriebs- und Benützungsreglement beschreibt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Stadtfitness.

 

Zuständigkeiten

Art.3  Aufsichts-  und Beschwerdeinstanz

Die Stadtfitness GmbH ist Aufsichts- und Beschwerdeinstanz der Stadtfitness-Anlagen.

Art.4 Unterhalt

Das Stadtfitness ist zuständig für den Unterhalt, die Reinigung und die Pflege der Fitnessanlage  inkl. Garderoben. Allfällige Mängel oder Besonderheiten sind unter info@stadtfitness.ch zu melden.

 

Zutrittsrecht und Nutzung

Art.5 Zutrittsrecht

Der Zutritt in die Fitnessanlage ist mietcharakterisitisch, persönlich, nicht übertragbar und kann nur durch die App auf dem eigenen Handy während des gekauften Zeitraumes mittels Abo (Mitgliedschaft) verwendet werden. Der Schlüssel-Chip (Handy) ermöglicht den Zugang während 24h (ausschliesslich für das eigene Training) und darf in keinem Fall aus anderen Gründen genutzt werden. Es darf keiner anderen Person Zutritt ins Gym gewährt werden. Nichtinanspruchnahme der Leistung der Stadtfitness GmbH oder bei Schliessung der Anlage in Fällen wie z.B. Renovation  oder bei Ereignissen  höherer Gewalt oder einer Ausserordentlichen Situation (z.B. Wasserschäden, Stromausfall  etc.) berechtigt zu keiner Reduktion, Rückforderung der geleisteten Zahlung bzw. eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Die Benutzung der Infrastruktur ist für Personen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol strengstens verboten; ebenso wenn die Gültigkeit der Mitgliedschaft abgelaufen ist. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Verordnung wird die Mitgliedschaft sofort und ohne Rückerstattung des Restguthabens gesperrt.

Art.6  Nutzung

Die Strassenkleider und die Strassenschuhe dürfen nur bis zu den Garderoben getragen werden. Das Rauchen ist in der ganzen Anlage untersagt. Der Betrieb von privaten Musikinstrumenten und Apparaten aller Art ist untersagt (ausgenommen Kopfhörer). Tiere aller Art haben auf der ganzen Anlage keinen Zutritt. Die Hygienevorschriften sind strikt einzuhalten. Anstössiges Verhalten, namentlich im Hinblick auf die Sittlichkeit, ist zu unterlassen.  Private Personaltrainer oder Ernährungscoaches sind zur gewerbsmässigen Erteilung von Trainingsstunden oder Ernährunscoachings nur mit vertraglicher Bewilligung durch das Stadtfitness zugelassen.

Art.7  Esswaren  und Getränke

Esswaren und Getränke  dürfen nur an der Bar, Lounge oder Restaurant konsumiert werden (ausgenommen Getränke in abschliessbaren PET-Flaschen oder Bidons). Die Gastronomie und Trainingsfläche ist nach Benutzung wieder in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen oder müssen wieder mitgenommen werden.

Art.8 Fitness und Kursraum

Die Fitnessräume  dürfen nicht ohne Turndress (Turnhose/Leggins, Body/T-Shirt  und sauberen Turnschuhen)  benutzt werden. Offene Schuhe wie FlipFlops, Sandalen oder Barfuss etc. sind absolut untersagt! Als Schweissunterlage ist ein Handtuch obligatorisch.  Nach Gebrauch von mobilen Fitnessgeräten sind diese wieder an den Ursprungsort zurückzulegen. Gewichtsscheiben sind nach Benutzung von den Gewichtsmaschinen oder Olympiastangen zu entfernen. Die Kraftgeräte sind zwischen den Trainingssätzen frei zu geben. Es dürfen keine Zusatzgewichte an die vorgegebenen Gewichtsblöcke der Fitnessmaschinen angebracht  werden.

Art.9 Garderoben und WC

Zu Umkleidezwecken stehen zwei Garderoben (Damen und Herren) inkl. Duschen und WC zur Verfügung. Die Strassenkleider und Taschen sind in den jeweiligen Garderoben für die Dauer des Trainings zu deponieren.  Für Wertsachen etc. wird von der Stadtfitness GmbH keine Haftung übernommen.

Rücksichtsvolle Mitglieder trocknen sich vor dem Verlassen der Duschkabine gut ab und hinterlassen  keine «nassen Visitenkarten». Des Weiteren ist es im Stadtfitness ausdrücklich untersagt seinen Bart oder andere Haare zu schneiden, Nägel zu kürzen, Hornhaut zu raspeln, Haartönungen und Gesichtsmasken aufzulegen.  Personen mit starkem Körpergeruch werden gebeten, die dafür notwendigen Massnahmen  zu treffen.

 

Haftung, Notfälle, Sicherheit

Art. 10  Haftung

Die Benützung der gesamten Infrastruktur des Stadtfitness geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko. Die Versicherung ist Sache der Benutzerinnen und Benutzer. Für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Wertsachen  und persönlichen Effekten wird jede Haftung abgelehnt. Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss OR. Die Benutzer haften für Schäden, welche mutwillig oder bösartig gegen das Stadtfitness und deren Anlage verursacht wurden.

Art.11 Notfälle

Polizei              117

Feuerwehr      118

Sanität             144 / REGA 1414

Bei allen anderen Ereignissen (z.B. ausfallen des Stroms oder Fitnessmaschinen) bitte unter Tel. 079 741 08 88 melden. 

Art.12  Sicherheit  Elektronische Überwachung

Die Stadtfitness GmbH behält sich vor, die Anlage (Eingang und Fitnessbereich) zur Sicherheit der Mitglieder mit Video zu überwachen. Die Aufzeichnung erfolgt nur bei Ereignis (Bewegung)  und wird nach 14 Tagen automatisch  gelöscht.

Art.13   Sorgfaltspflicht

Die Anlagen sind so zu benützen, dass sie weder Beschädigt noch verunreinigt werden. Sie müssen in geordnetem und sauberem Zustand verlassen werden.

Art.14  Lärm

Die Zufahrt zum Areal ist nicht zum Verweilen gedacht und das Betreten des Gebäudes, wie auch das Verlassen und die Wegfahrt ist ohne Lärmbelästigung zu erfolgen. Da wir unsere direkten Anwohner nicht zusätzlich mit Lärm belasten möchten gerade während den Ruheizeiten von 22.00 – 6.00 Uhr, kann dies bei NICHTEINHALTUNG der Lärmregel zu einem Verweis im Fitnesscenter führen. Wir werden stichprobenartige Kontrollen durchführen!

Art.15  Büroöffnungszeiten

Das Büro für Trainingstermine oder Informationen ist immer Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter Tel. 079 741 08 88

erreichbar. Ausschreibungen werden auch unter www.stadtfitness.ch publiziert.

 

Schlussbestimmungen

Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Reglements  kann die Stadtfitness GmbH das Abo der Benutzer ohne Restbetragsrückzahlung per sofort kündigen.

Mit dem Unterzeichnen des Abonnementvertrages (Mitgliedschaft) bestätigt der Benutzer der Fitnessanlage des Stadtfitness das Betriebs- und Benützungsreglement zu kennen und einzuhalten.

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